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Der Bundesverband der Spielervermittler und Sportmanager e.V. hält das Spielervermittler-Reglement des Welt-Fußball-Verbandes (FIFA) innerhalb Deutschlands für unwirksam, da es gegen deutsche und europäische Gesetze verstößt. Auf Druck der EU-Kommission hat die FIFA bereits 2001 ihre Bestimmungen entschärft. Auch diese Neufassung verstößt aber nach Ansicht vieler Juristen gegen die Berufs- und Gewerbefreiheit, das Rechtsberatungsgesetz sowie deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht. Ferner verletzt die Regelung die im EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. Spielervermittler müssen sich deshalb nicht zwingend an die FIFA-Regeln halten. Der DFB kann solche "Vermittler-Lizenzen" als Qualitätssiegel fortführen, nicht jedoch als Berufszulassungskriterium. In enger Abstimmung mit dem Deutschen Sportbund und Sportspitzenverbänden erstellt der Berufsverband derzeit Empfehlungen für eine seriöse Ausübung des Spielervermittlerberufs. Das FIFA-Reglement zwingt jeden, der im Fußball als Spielervermittler tätig sein will, zuvor eine "Vermittler-Lizenz" zu erwerben, die der jeweilige Nationalverband - in Deutschland also der DFB - vergibt; von dieser Lizenzpflicht ausgenommen sind nur Rechtsanwälte und nahe Verwandte des Spielers. Der Bewerber muss an einer Prüfung teilnehmen (Gebühr 250 EUR), einen "tadellosen Leumund" nachweisen, sich einem "Kodex der Berufsethik" unterwerfen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Da Spielervermittler keine Mitglieder des DFB sind, wirken solche Vereinsstatuten des Fußballverbandes zwar nicht unmittelbar gegenüber den Vermittlern, jedoch üben FIFA und DFB indirekten Druck aus: Arbeiten Spieler oder Clubs nämlich mit einem nicht lizenzierten Vermittler zusammen, drohen dem Spieler bzw. Verein Geldstrafen oder Sperren durch den DFB. Der Fußballverband besitzt somit ein faktisches Monopol: nur er bestimmt darüber, wer als Spielervermittler zugelassen wird. Der Berufsverband erhält regelmäßig Anfragen von in- und ausländischen Vermittlern und Agenturen zum FIFA-Spielervermittler-Reglement und nimmt deshalb öffentlich zu dem Thema Stellung. "Die juristische Fachliteratur und das Präsidium des Berufsverbands sehen viele Klauseln des Reglements sehr kritisch", so der Vorsitzende des Berufsverbands, der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, "Teilbereiche des vom Reglement angestrebten Zwecks, die Qualität der Spielervermittler sicher zu stellen, sind im Ansatz durchaus |
sinnvoll, etwa der Nachweis von Fußball-Fachkenntnissen durch eine schriftliche Prüfung. FIFA und DFB schießen aber mit der konkreten Ausgestaltung weit über das zulässige Maß hinaus, weil die Lizenz eine echte Berufszulassungsschranke darstellt. Für derartige Berufszulassungsregeln ist der Fußballverband aber weder zuständig, noch ist das FIFA-Reglement mit der deutschen und europäischen Gesetzeslage vereinbar. Wir haben die Rechtsfragen intensiv geprüft und sind davon überzeugt, dass die Bestimmungen aus mehreren Gründen nicht haltbar sind." Bei der rechtlichen Beurteilung muss man unterscheiden zwischen reiner Maklertätigkeit, bei der der Vermittler ausschließlich den Kontakt zwischen Club und Spieler herstellt, und einer darüber hinausgehenden Beratertätigkeit, die das Verhandeln von Verträgen und das persönliche Management des Spielers umfasst. Die reine Maklertätigkeit ist ein Gewerbe, das zwar eine Anmeldung, aber keine besondere behördliche Genehmigung erfordert. Der Grundsatz der Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz), die Gewerbefreiheit sowie - bei grenzüberschreitenden Fällen - die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages verbieten es, dass ein privatrechtlicher Fußballverband den Zugang zum Beruf des Spielervermittlers beschränkt. Außerdem verstößt der DFB - als "marktbeherrschendes Unternehmen" in Bezug auf die Fußball-Bundesliga - mit dieser Regelung gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht. In der Praxis beschränken sich viele Vermittler nicht darauf, nur den Kontakt herzustellen, sondern sie verhandeln für ihren Spieler auch Verträge mit Clubs und Sponsoren. Dies verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz (ggf. auch das Steuerberatungsgesetz), da nur Rechtsanwälte und Notare solche Verhandlungen führen dürfen. Rechtsanwalt Schmeilzl: "Hier stehen einige Spieleragenten auf extrem dünnem Eis und es kommt nur deshalb nicht häufiger zu Schwierigkeiten, weil den meisten Beteiligten das Rechtsberatungsgesetz meist unbekannt ist. Solche Beraterverträge sind aber unwirksam und der Spieler kann dem Berater die Provision verweigern oder eine in früheren Jahren bereits gezahlte Provision zurückfordern. Außerdem drohen für unerlaubte Rechtsberatung Geldbußen bis zu 5.000 EUR pro Einzelfall." Das FIFA-Reglement verschärft das Problem, weil es den - falschen - Eindruck vermittelt, dass eine FIFA-Lizenz die Rechtsberatung erlaubt. Ein Vereinsstatut kann aber kein staatliches Gesetz aushebeln. Der Passus "Lizenzierte Spielervermittler haben das Recht (...) in seinem Namen Verträge |
auszuhandeln" in § 11 FIFA-Reglement ruft somit geradezu zum Rechtsbruch auf, ist aber in jedem Fall grob irreführend. "Die FIFA wollte eine weltweite Regelung für Spielervermittler schaffen. In manchen Rechtsordnungen mögen solche Bestimmungen zulässig sein, in Deutschland und den meisten europäischen Ländern verstoßen sie aber gegen geltendes Recht und sind deshalb unwirksam," so die Einschätzung von Rechtsanwalt Schmeilzl. Für die meisten Regelungen besteht nach Ansicht des Berufsverbandes - zumindest in Deutschland - auch gar kein Bedarf: Soweit es etwa um reine Maklertätigkeit geht, unterliegen die Vermittler bereits der Gewerbeaufsicht; eine Prüfung des "tadellosen Leumunds" durch den DFB ist somit überflüssig. Die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen müssen die Vermittler - sofern sie nicht selbst Anwälte sind - dagegen ohnehin einem Rechtsanwalt oder Notar überlassen; die Regelungen im FIFA-Reglement zu Berufshaftpflichtversicherung, Vermeidung einer Interessenkollision, sauberer Buchführung etc. sind somit überflüssig, da all diese Aspekte bereits - umfassender und besser - durch das anwaltliche Berufsrecht geregelt sind. Der Berufsverband schließt sich deshalb der überwiegenden Ansicht unter Sportjuristen an, dass das FIFA-Lizenzerfordernis eine unwirksame Beschränkung der Berufsfreiheit darstellt. Es ist zwar sinnvoll und notwendig, die Qualität der Vermittler und Manager zu verbessern. Die geeigneten Mittel hierfür sind allerdings nicht Berufszugangssperren, sondern Ausbildungsangebote, Qualitätsnachweise und erhöhte Transparenz für die Sportler. Der bessere Weg ist deshalb, zusammen mit Clubs und Verbänden klare "Best Practice Standards" zu entwickeln. Solche Empfehlungen für eine seriöse Berufsausübung erarbeitet der Berufsverband bis Ende 2004 in Abstimmung mit dem Deutschen Sportbund, interessierten Spitzenverbänden und Clubs. Ab Frühjahr 2005 wird der Berufsverband auch eigene Lizenz- und Fortbildungslehrgänge für Vermittler und Manager ausrichten. Ein Vermittler kann eine solche "Lizenz" des Berufsverbandes als Gütesiegel erwerben und damit auf dem Markt seine Qualifikation nachweisen. Anders als bei der FIFA-Lizenz ist er dazu aber nicht verpflichtet. Kontakt: |
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